Elternberatung nach §95 AußStrG

Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Elternberatung nach §95 AußStrG gesetzlich verpflichtend von beiden Elternteilen - einzeln oder gemeinsam - in Anspruch zu nehmen.  In dem einmaligen Termin sprechen wir über die besonderen Belastungen und Bedürfnisse, die Ihr(e) Kind(er) in dieser für alle Beteiligten schwierigen Zeit haben und wie Sie als getrennte Eltern Ihr(e) Kind(er) dabei unterstützen können, die Veränderungen ihrer Lebenssituation bestmöglichen zu bewältigen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Absolvierung des Gesprächs zur Vorlage bei Gericht.

Sollten Sie Bedarf für weitere Beratungsgespräche haben, können wir diese gerne im Rahmen der Familienberatung durchführen.

Die Elternberatung nach §95 AußStrG, sowie eine möglicherweise anschließende Familienberatung können auch in Form eines Hausbesuchs in Anspruch genommen werden.

Einzel- und Paarsetting: 50min á € 110.- /Hausbesuch € 160.- (Ustbefreit gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UStG)
                           90min á € 220.- /Hausbesuch € 270.- (Ustbefreit gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UStG)









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